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   BVerwG, 08.10.1986 - 4 B 208.86   

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BVerwG, 08.10.1986 - 4 B 208.86 (https://dejure.org/1986,6912)
BVerwG, Entscheidung vom 08.10.1986 - 4 B 208.86 (https://dejure.org/1986,6912)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Oktober 1986 - 4 B 208.86 (https://dejure.org/1986,6912)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Befreiung gemäß § 37 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bei entgegenstehenden sonstigen öffentlichen Belangen im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB - Lösung des Widerstreits zwischen dem Interesse der Deutschen Bundespost an der Errichtung eines Fernmeldeturms einerseits und den Belangen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1986 - 4 B 208.86
    Die Beschwerde beruft sich insoweit auf das Urteil des Senats vom 9. Juni 1978 - BVerwG 4 C 54.74 - (BVerwGE 56, 71).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1986 - 4 B 208.86
    Sie verkennt jedoch, daß die vom Senat in dieser Entscheidung genannte "Faustregel", durch Befreiung nach § 31 Abs. 1 BBauG dürfe nicht ein Vorhaben ermöglicht werden, das wegen der von ihm ausgehenden Spannungen bei unterstellter Anwendbarkeit des § 34 BBauG nicht zugelassen werden dürfte, nicht so auf die in § 37 Abs. 1 BBauG vorgesehene Möglichkeit der Abweichung übertragen werden kann; denn § 37 Abs. 1 BBauG sieht gerade eine Abweichungsmöglichkeit auch für solche wegen ihrer besonderen öffentlichen Zweckbestimmung vorrangige Vorhaben vor, die sonst an § 34 BBauG scheitern müßten, weil sie zum Beispiel Spannungen im Sinne der Entscheidung des Senats vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - (BVerwGE 55, 369) verursachen oder verstärken und sich deshalb nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen würden oder weil ihnen im Sinne dieser Vorschrift "sonstige öffentliche Belange entgegenstehen" würden.
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1986 - 4 B 208.86
    Daß die Planungsbedürftigkeit eines Vorhabens im Rahmen des § 34 Abs. 1 BBauG keine eigenständige Zulässigkeitsvoraussetzung ist, sondern nur indizielle Bedeutung für die Frage des Einfügens hat, entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 -).
  • BVerwG, 16.07.1981 - 4 B 96.81

    Voraussetzungen für Abweichungen von städtebaulichen Vorschriften bei baulichen

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1986 - 4 B 208.86
    Und der Beschluß des Senats vom 16. Juli 1981 - BVerwG 4 B 96.81 - (Buchholz 406.11 § 37 BBauG Nr. 1) nimmt zwar Bezug auf das genannte Urteil vom 9. Juni 1978, aber nicht insgesamt, sondern nur insoweit, als er ausführt, das Merkmal "erforderlich" in § 37 Abs. 1 BBauG sei, ebenso wie nach dem Senatsurteil vom 9. Juni 1978 das Merkmal "erfordern" in § 31 Abs. 2 BBauG - im Sinne von "vernünftigerweise geboten" zu verstehen.
  • BVerwG, 11.06.1974 - IV C 54.74

    Versäumung von Revisionsfrist - Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1986 - 4 B 208.86
    Die Beschwerde beruft sich insoweit auf das Urteil des Senats vom 9. Juni 1978 - BVerwG 4 C 54.74 - (BVerwGE 56, 71).
  • BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 20.88

    Bauplanungsrecht: Fehlende "Anlagenhoheit" des Vorhabensträgers i.S. von § 37

    Es hat auch nicht verkannt, daß § 37 Abs. 1 BauGB einen materiellen Privilegierungstatbestand enthält, so daß das bloße Abweichen von bauplanerischen Vorschriften eine ablehnende Entscheidung der höheren Verwaltungsbehörde noch nicht rechtfertigt; denn § 37 Abs. 1 BauGB sieht gerade eine Abweichungsmöglichkeit auch für solche Vorhaben vor, die sonst z.B. an § 34 BauGB scheitern müßten (vgl. Beschluß vom 8. Oktober 1986 - BVerwG 4 B 208.86 - Buchholz 406.11 § 37 BBauG Nr. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2019 - 10 A 1261/17

    Stadt Lünen obsiegt im Streit um die Zustimmung zur bauplanungsrechtlichen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1992 - 4 C 24.90 -, juris, Rn. 20, Beschlüsse vom 8. Oktober 1986 - 4 B 208.86 -, juris, Rn. 3, und vom 16. Juli 1981 - 4 B 96.81 -, juris, Rn. 4. Zu § 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB siehe BVerwG, Urteile vom 18. November 2010 - 4 C 10.09 -, juris, Rn. 26 ff., und vom 9. Juni 1978 - IV C 54.75 -, juris, Rn. 24 f., Beschluss vom 5. Februar 2004 - 4 B 110.03 -, juris, Rn. 6.
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